Was ist das Förderziel von Stammzell-InTraNetz.NRW?
Das Ziel des Programms Stammzell-InTraNetz.NRW ist die Förderung des Technologie- und Handlungsfeldes Stammzelle im Hinblick auf interdisziplinären wissenschaftlichen Austausch sowie den Translationsgedanken.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm zielt darauf ab kleinvolumige, interdisziplinäre Projekte in der Stammzellenforschung zu fördern, die von einem starken Translationsgedanken getragen werden. Durch die Förderung soll insbesondere die Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen auch standortübergreifend gestärkt werden. Dabei sind sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte möglich.
Die Bekanntmachung richtet sich gleichermaßen an Forschende der Naturwissenschaften, Medizin, sowie der Rechts-, Ethik- und Sozialwissenschaften.
Beispiele förderfähiger Vorhaben
- Projekte in den Bereichen der Biomedizin, -physik und -chemie, oder den Werkstoffwissenschaften bzw. rechtliche, ethische oder sozialwissenschaftliche Projekte mit konkreten Fragestellungen der Stammzellforschung.
- Gastaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei Projektpartnern, bzw. an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung eines Stammzellforschungs-relevanten Forschungsprojektes, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.
- Vernetzungskonferenzen von mindestens drei unterschiedlichen Disziplinen zur Anbahnung, bzw. Durchführung von Projekten und Schulungen, sowie Weiterbildung und Lehrgänge mit konkretem Bezug zur Stammzellforschung.
- Projekte, mit Anwendungsperspektive, bei einer Fragestellung in der Stammzellenforschung, die insbesondere den (digitalen) Ausstattungsstand der jeweiligen Institution verbessern. Die gemachte Aufzählung ist nicht ausschließlich. Insbesondere sollen durch.
Was kann nicht gefördert werden?
- Ausgaben für Antragsverfahren im Rahmen der Durchführung von Tierversuchen
- Ausgaben für die Erstellung von Ethikvoten durch hochschuleigene Ethikkommissionen
Wer ist antragsberechtigt?
Mit der Förderung werden Forschende im Bereich der Stammzellenforschung in NRW unterstützt. Diese sollten im besonderen Maße die Vernetzung unterschiedlicher Disziplinen im Bereich der Stammzellenforschung befördern und die Translation der Ergebnisse in den Fokus nehmen.
Antragsberechtigt sind:
- deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
- Stiftungen und Vereine
- KMUs
- Großunternehmen
Was sind die Zuwendungsvoraussetzungen?
- Für Unternehmen: Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Für Hochschulen/Forschungseinrichtungen: eine Einrichtung in Nordrhein-Westfalen, die der Tätigkeit der Antragstellerin dient.
- Für Vereine/Stiftungen: das Amtsgericht für das Vereinsregister oder der für die Stiftung zuständige Bezirksregierung sowie der Stiftungssitz müssen in Nordrhein-Westfalen liegen
- Besondere Zuwendungsvoraussetzungen für das Projekt sind:
- Erhöhung der Validität und Qualität der Forschung
- Hohe Qualität der angewendeten Methoden
- Zugänglichkeit und langfristige Sicherung von Forschungsdaten und –ergebnissen
Wie lange ist der Förderzeitraum?
Der Förderzeitraum liegt bei bis zu einem Jahr. Wegen der Jährlichkeit der zur Verfügung stehendenHaushaltsmittel ist der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum der Vorhaben bis maximal zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs begrenzt.
Wie groß ist die Zuwendungshöhe?
Interessentinnen und Interessenten können die Fördermittel in Höhe von mindestens 500 Euro bis zu 12.000 Euro (Zuschussförderung, Förderquote bis zu 90 Prozent) für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 12 Monaten beantragen.
Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel (nach Landesreisekostengesetz Nordrhein-Westfalen, LRKG NRW) sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab
Einreichung der Skizzen bis zum 06.05.2024, 16:00 Uhr (MEZ) über das Online-Tool. Danach wird eine Begutachtung der Skizzen durch externe Gutachter:innen vorgenommen.
Nach Aufforderung zur Antragseinreichung müssen Anträge postalisch beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Auf Grundlage des eingereichten Antrags wird nach abschließender Antragsprüfung über die Förderung entschieden.
Nach welchen Kriterien werden die Skizzen beurteilt?
- Relevanz der Fragestellung im Sinne des Förderziels (siehe Nummer 1.1); Erfüllung des Gegenstands der Förderung (siehe Nummer 2) und der Zuwendungsvoraussetzungen (siehe Nummer 4) (23 % Gewichtung)
- wissenschaftliche und methodische Qualität, d.h. u.a. Einbindung relevanter Fachdisziplinen zur interdisziplinären Erörterung der gewählten Fragestellung; Angemessenheit der Beteiligung relevanter Akteure in der Planung, Durchführung und Ergebnisverwertung; Expertise der Projektbeteiligten (23 % Gewichtung)
- Realistische Arbeits- und Zeitplanung (23 % Gewichtung)
- Angemessenheit der Finanzplanung (23 % Gewichtung)
- Konzepts zum Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis; Publikations- und Anschlusspotential (wissenschaftlich, ggf. wirtschaftlich) (8 % Gewichtung)
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Dr. Rachel Schrammen
E-Mail: r.schrammen@fz-juelich.de
Telefon: +49 (0) 2461 61 2375